Allgemeine Geschäftsbedingungen REWE online:
als PDF herunterladenAllgemeine Geschäftsbedingungen „REWE Drive“(Stand: 26.09.2011)
1. Vertragspartner; Vertragsgegenstand
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner sind die REWE Markt GmbH, Domstr. 20, 50668 Köln (nachfolgend: „REWE“) und der Kunde (nachfolgend: „Kunde“ oder „Sie“).
1.2 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln ausschließlich die Nutzung des Services REWE Drive (nachfolgend: „REWE Drive“) wie insbesondere in Ziffer 4 beschrieben. Im Rahmen von REWE Drive bietet REWE an, eine vom Kunden getroffene Auswahl von Waren zur Abholung durch den Kunden im ausgewählten REWE Markt in einem Einkaufskorb zusammenzustellen. Soweit der Kunde möchte, kann er den Inhalt des Einkaufskorbs im ausgewählten Markt erwerben.
REWE lehnt die Zusammenstellungen ab, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung das achtzehnte (18.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
1.3 Kein Kaufvertrag im Rahmen von REWE Drive
Der Kauf der zusammengestellten Waren ist nicht Gegenstand von REWE Drive, sondern ein eigenständiger, im Ladenlokal des ausgewählten REWE Markts abgeschlossener Vertrag. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, von einem Kauf der zusammengestellten Waren abzusehen.
2. Vertragsschluss; Registrierungserfordernis
2.1 Vertragsschluss
Mit Absenden des Auftrags zur Zusammenstellung eines Einkaufskorbs erklärt der Kunde den Antrag zum Abschluss des Vertrags über REWE Drive, welchen REWE erst durch die Zusammenstellung des Einkaufskorbs annimmt. Eine Annahme liegt nicht schon in der Bestätigung gegenüber dem Kunden, dass dessen Antrag zum Abschluss des Vertrags bei REWE eingegangen ist. Mit Abschluss des Vertrags über REWE Drive verpflichtet sich REWE zur Erbringung der in Ziffer 4 beschriebenen Leistungen.
2.2 Registrierungserfordernis; Kunden-Login
Um im Rahmen von REWE Drive die Zusammenstellung des Einkaufskorbs zu beauftragen, muss sich der Kunde auf der Internetseite www.rewe-online.de registriert und für den jeweiligen Auftrag eingeloggt haben.
3. Änderungen; Stornierung
3.1 Änderungen
Änderungen der Zusammenstellung können solange durchgeführt werden, wie der Button zur Bestellungseditierung noch aktiv ist.
3.2 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann die Beauftragung bis zur Abholung des Einkaufskorbs jederzeit kostenfrei stornieren.
4. Leistungen von REWE
4.1 Bereitstellen des Einkaufskorbes zur Abholung
REWE stellt in dem vom Kunden ausgewählten REWE Markt einen nach dem Kundenwunsch zusammengestellten Einkaufskorb am Abholschalter zur Abholung bereit.
4.2 Bereitstellungs- und Abholzeiten
Die Bereitstellung erfolgt in dem vom Kunden ausgewählten Abholzeitraum zu den Öffnungszeiten des ausgewählten REWE Markts. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird REWE den Einkaufskorb für den Kunden bis zur Schließung der Abholstation am Folgetag lagern. Ist der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag oder der REWE Markt aus einem anderen Grund geschlossen, wird REWE den Einkaufskorb für den Kunden bis zur Schließung der Abholstation am vorgesehenen Abholtag lagern.
4.3 Verfügbarkeitsvorbehalt; Alternativartikel
REWE wird den Einkaufskorb nach dem Kundenwunsch zusammenstellen, soweit die vom Kunden genannten Waren im Abholzeitraum im ausgewählten REWE Markt verfügbar sind. REWE wird Alternativartikel vorschlagen, sollte eine Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig sein.
4.4 Auswahl von loser Ware
Bei loser Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse), wird sich REWE bemühen, die vom Kunden gewünschte Menge zusammenzustellen und Mengenabweichungen möglichst gering zu halten. Lose Waren sind solche Waren, die unverpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und auf Vorgabe der vom Kunden vorgegebenen Menge kundenindividuell abgewogen werden, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m2 oder 1 m3 – auf die tatsächliche Menge bezieht.
4.5 Auswahl von unkalibrierter Ware
Bei unkalibrierter Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) wird sich REWE bemühen, solche Packungen auszusuchen, deren Inhalt der vom Kunden gewünschten Menge weitestmöglich entspricht. Unkalibrierte Waren sind solche Waren, die verpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und bei denen jede Packung ein unterschiedliches Nennvolumen ausweist, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m2 oder 1 m3 – auf die tatsächliche Menge bezieht.
4.6 Haushaltsübliche Mengen
Bei Zusammenstellung der Einkaufskörbe werden nur haushaltsübliche Mengen der jeweiligen Waren berücksichtigt. Dies bedeutet, dass sich REWE vorbehält, Aufträge nicht durchzuführen, wenn der Kunde haushaltsunübliche Mengen gewählt hat.
5. Verpflichtungen des Kunden; Kosten; Warenpreise
5.1 Servicepauschale
Für die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 4 erhebt REWE ab der zweiten (2.) Bestellung eine Servicepauschale in Höhe von zwei (2) Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Servicepauschale ist nur zu leisten, wenn der Kunde wenigstens einen Artikel von den zusammengestellten Waren kauft; die Zahlung erfolgt im Rahmen der Bezahlung der Waren im REWE Markt.
5.2 Keine Verpflichtung zur Abholung und zum Kauf
Der Kunde ist nicht verpflichtet, die nach seinen Wünschen zusammengestellte Ware abzuholen und/oder zu kaufen.
5.3 Warenpreise; lose Waren; Umsatzsteuer
Die auf der Internetseite www.rewe-online.de im Rahmen des Auswahlvorgangs angegebenen Preise können von den Preisen abweichen (nach oben und nach unten), die zum Zeitpunkt der Abholung im ausgewählten REWE Markt gültig sind. Maßgeblich für den Kaufvertrag, den der Kunde im ausgewählten REWE Markt schließen kann, sind aber die zum Zeitpunkt des Absendens des Auftrags im Sinne von Ziffer 2.1 auf der Internetseite www.rewe-online.de dargestellten Verkaufspreise bzw. bei losen Waren im Sinne von Ziffer 4.4 auf die angegebenen Grundpreise in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m2 oder 1 m3.
Sämtliche von REWE angegebene Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Zahlungsweise und Abwicklung im ausgewählten REWE-Markt
6.1 Zahlungsweise
Zahlungen im ausgewählten REWE Markt richten sich nach den dort bestehenden Zahlungsmöglichkeiten. In sämtlichen REWE Märkten ist die Zahlung mit Bargeld und mit EC-Karte möglich, in vielen REWE Märkten besteht darüber hinaus ebenfalls die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte. Der Kunde hat sich eigenständig über die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte zu informieren.
6.2. Einlösung von Pfandbons und Gutscheinen
Die Einlösung von Pfandbons und Gutscheinen ist grundsätzlich möglich und richtet sich nach den im ausgewählten REWE Markt geltenden Bestimmungen. Im Zusammenhang mit REWE Drive bestehen diesbezüglich keinerlei Besonderheiten.
6.3. Bereitstellung von Transportkisten gegen Pfand
In dem ausgewählten REWE Markt werden dem Kunden im Rahmen der Verfügbarkeit gegen ein Pfand in Höhe von jeweils fünf (5) Euro Transportkisten zur Mitnahme der zusammengestellten Waren zur Verfügung gestellt. Eine Rückzahlung des Pfandbetrags findet nur bei Rückgabe der unbeschädigten Transportkiste innerhalb von achtzehn (18) Monaten ab dem Zeitpunkt der Mitnahme statt.
7. Widerrufsrecht und -folgen
7.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312b, 312d, 355 BGB zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
7.2 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
REWE Markt GmbH Domstr. 20 50668 Köln E-Mail: widerruf@rewe-online.de
7.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
7.4 Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
8. Haftung
8.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet REWE für alle darauf zurückzuführenden und vorhersehbaren Schäden unbeschränkt.
8.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet REWE für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
Im Falle von einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen haftet REWE für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese von REWE, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden.
Soweit die Haftung von REWE nach dieser Ziffer 8.2 ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
9. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
9.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts
Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Verkäufer entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Gerichtsstandsvereinbarung
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Der Verkäufer ist aber auch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen „REWE Lieferservice“(Stand: 07.03.2012)
1. Vertragspartner; Vertragsgegenstand
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner sind die REWE Markt GmbH, Domstr. 20, 50668 Köln (nachfolgend: „REWE“) und der Kunde (nachfolgend: „Kunde“ oder „Sie“).
1.2 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln ausschließlich die Nutzung des Services REWE Lieferservice (nachfolgend: „REWE Lieferservice“) wie insbesondere in Ziffer 4 beschrieben. Im Rahmen von REWE Lieferservice bietet REWE an, eine vom Kunden online getroffene Auswahl von Waren zusammenzustellen und an eine vom Kunden angegebene Adresse zu liefern. Soweit der Kunde möchte, kann er die zusammengestellten und gelieferten Waren bei Anlieferung erwerben.
Bei dem REWE Lieferservice handelt es sich um einen an den Endverbraucher gerichteten Belieferungseinzelhandel. Er richtet sich ausdrücklich nicht an Großhandelskunden, welche die Waren in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form weiterverkaufen wollen. REWE lehnt daher Zusammenstellungen und Lieferungen ab, wenn es sich bei dem Kunden um einen Großhandelskunden handelt, z.B. wenn der Kunde haushaltsunübliche Mengen bestellt hat.
Des Weiteren lehnt REWE die Zusammenstellungen und Lieferungen ab, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung das achtzehnte (18.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
1.3 Kein Kaufvertrag im Rahmen von REWE Lieferservice
Der Kauf der zusammengestellten und gelieferten Waren ist nicht Gegenstand von REWE Lieferservice, sondern ein eigenständiger, an der jeweiligen Lieferadresse abgeschlossener Vertrag. Der Kunde hat bis zur Annahme der Ware jederzeit die Möglichkeit, von einem Kauf der zusammengestellten und gelieferten Waren abzusehen.
2. Vertragsschluss; Registrierungserfordernis
2.1 Vertragsschluss
Mit Absenden des Auftrags zur Zusammenstellung und Lieferung erklärt der Kunde den Antrag zum Abschluss des Vertrags über REWE Lieferservice, welchen REWE erst durch die Zusammenstellung und Lieferung annimmt. Eine Annahme liegt nicht schon in der Bestätigung gegenüber dem Kunden, dass dessen Antrag zum Abschluss des Vertrags bei REWE eingegangen ist. Mit Abschluss des Vertrags über REWE Lieferservice verpflichtet sich REWE zur Erbringung der in Ziffer 4 beschriebenen Leistungen.
2.2 Registrierungserfordernis; Kunden-Login
Um im Rahmen von REWE Lieferservice die Zusammenstellung und Lieferung zu beauftragen, muss sich der Kunde auf der Internetseite www.rewe-online.de registriert und für den jeweiligen Auftrag eingeloggt haben.
3. Änderungen; Stornierung
3.1 Änderungen
Änderungen der Zusammenstellung können solange durchgeführt werden, wie der Button zur Bestellungseditierung noch aktiv ist. Änderungen der Lieferfenster können so lange durchgeführt werden, wie der Button „Lieferzeit ändern“ noch aktiv ist. Darüber hinaus können ggf. Änderungen der Lieferfenster auch noch danach telefonisch über die Hotline durchgeführt werden.
3.2 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann die Beauftragung jederzeit kostenfrei stornieren. Dies ist online solange möglich, wie der Button „Bestellung stornieren“ noch aktiv ist. Danach kann die Stornierung nur noch telefonisch über die Hotline erfolgen.
4. Leistungen von REWE
4.1 Zusammenstellung und Lieferung
REWE stellt eine vom Kunden online getroffene Auswahl von Waren zusammen und liefert sie an eine vom Kunden angegebene Adresse (bis zur Wohnungstür).
4.2 Lieferzeiten, erneute Zustellung
Die Lieferung erfolgt in dem vom Kunden ausgewählten Lieferfenster. Sollte die Lieferung nicht erfolgreich sein, weil REWE den Kunden oder einen volljährigen Vertreter/Empfangsboten nicht an der vom Kunden angegebenen Adresse antrifft, wird REWE, sofern möglich und zumutbar, versuchen, den Kunden telefonisch zu kontaktieren und einen neuen Liefertermin am selben Tag zu vereinbaren. Ist dies nicht möglich, zumutbar oder erfolgreich, storniert REWE die Lieferung.
4.3 Verfügbarkeitsvorbehalt; Alternativartikel
REWE wird die Waren nach dem Kundenwunsch zusammenstellen, soweit die vom Kunden genannten Waren im Lieferzeitraum im ausgewählten REWE Markt verfügbar sind.
REWE wird Alternativartikel vorschlagen, sollte eine Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig sein.
4.4 Auswahl von loser Ware
Bei loser Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse), wird sich REWE bemühen, die vom Kunden gewünschte Menge zusammenzustellen und Mengenabweichungen möglichst gering zu halten. Lose Waren sind solche Waren, die unverpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und auf Vorgabe der vom Kunden vorgegebenen Menge kundenindividuell abgewogen werden, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m2 oder 1 m3 – auf die tatsächlich abgewogene Menge bezieht.
4.5 Auswahl von unkalibrierter Ware
Bei unkalibrierter Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) wird sich REWE bemühen, solche Packungen auszusuchen, deren Inhalt der vom Kunden gewünschten Menge weitestmöglich entspricht. Unkalibrierte Waren sind solche Waren, die verpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und bei denen jede Packung ein unterschiedliches Nennvolumen ausweist, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m2 oder 1 m3 – auf die tatsächliche Menge bezieht.
4.6 Haushaltsübliche Mengen
Bei Zusammenstellung und Lieferung der Waren werden nur haushaltsübliche Mengen der jeweiligen Waren berücksichtigt. Dies bedeutet, dass sich REWE vorbehält, Aufträge nicht durchzuführen, wenn der Kunde haushaltsunübliche Mengen gewählt hat. Als haushaltsunüblich gelten insbesondere Getränkekistenbestellungen von mehr als sieben (7) Kisten.
5. Verpflichtungen des Kunden; Kosten; Warenpreise; Unterschriftsleistung
5.1 Mindestbestellwert
Es besteht ein Mindestbestellwert (ohne Pfand) von dreißig (30) Euro. Dies bedeutet, dass REWE die Zusammenstellung und Lieferung der Waren nur durchführt, wenn der Warenverkaufswert (ohne Pfand) dreißig (30) Euro oder mehr beträgt.
5.2 Servicepauschale; Getränkekisten
Für die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 4 erhebt REWE ab der zweiten (2.) Bestellung eine Servicepauschale in Höhe von fünf (5) Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bei einem Warenverkaufswert inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer unter einhundertundfünzig (150) Euro. Bei einem Warenverkaufswert von einhundertundfünzig (150) Euro oder mehr inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer erhebt REWE ab der zweiten (2.) Bestellung eine Servicepauschale in Höhe von zwei (2) Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei der Lieferung von Getränken fällt ab der dritten (3) Getränkekiste ein Aufschlag in Höhe von fünfzig (50) Cent je Getränkekiste an. Bitte beachten Sie, dass in diesem Kontext außerhalb eines normalen Getränkekastens jeweils folgende Regelung gilt:
1 Getränke-Sechserpackgebinde (0,75l, 1l oder 1,5l) oder 6 einzelne Flaschen = 1 Kiste
4 Getränke-Sechserpackgebinde (0,5l oder 0,33l) Bier oder Softdrink = 1 Kiste
1 Verkaufseinheit 12x1l Milch oder Saft = 1 Kiste
Die Servicepauschale ist nur zu leisten, wenn der Kunde wenigstens einen Artikel von den zusammengestellten und gelieferten Waren kauft; die Zahlung erfolgt im Rahmen der Bezahlung der Waren.
5.3 Keine Verpflichtung zum Kauf
Der Kunde ist nicht verpflichtet, die nach seinen Wünschen zusammengestellte und gelieferte Ware zu kaufen. Dies gilt auch für mögliche, von REWE vorgeschlagene Alternativartikel.
5.4 Warenpreise; lose Waren; Umsatzsteuer
Die auf der Internetseite www.rewe-online.de im Rahmen des Auswahlvorgangs angegebenen Preise können von den Preisen abweichen (nach oben und nach unten), die zum Zeitpunkt der Zusammenstellung und Lieferung im ausgewählten REWE Markt gültig sind. Maßgeblich für den Kaufvertrag, den der Kunde an der von ihm angegebenen Adresse schließen kann, sind aber die zum Zeitpunkt des Absendens des Auftrags im Sinne von Ziffer 2.1 auf der Internetseite www.rewe-online.de dargestellten Verkaufspreise bzw. bei losen Waren im Sinne von Ziffer 4.4 auf die angegebenen Grundpreise in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m2 oder 1 m3.
Sämtliche von REWE angegebene Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.5 Unterschriftsleistung
Mit seiner Unterschrift beim Lieferanten nach Kauf bestätigt der Kunde den Kaufvertragsschluss, die Richtigkeit der gelieferten Ware, der Pfandwerte von etwaig zurückgenommenem Leergut und der etwaig eingelösten Coupons/Vorteilskarten etc.
6. Zahlungsweise
6.1 Zahlungsweise, Abrechnung
Die Bezahlung der Waren (ggf. einschließlich Pfand) und Servicepauschale erfolgen im Lastschriftverfahren nach Auslieferung der Ware und Abrechnung etwaiger Pfandrückgaben, Gutscheinen etc. Der Kunde erhält parallel per E-Mail eine Kopie des endgültigen Kassenbons, auf dem auch das zurückgegebene Leergut aufgeführt ist.
6.2. Einlösung von Leergut-Pfand und Gutscheinen
Die Einlösung von Leergut-Pfand (nicht aber Pfandbons) und Gutscheinen ist grundsätzlich möglich. Hinsichtlich Leergutpfand jedoch nur, soweit es sich um sortierte und saubere Ware aus dem Sortiment des ausgewählten REWE Markts handelt. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Leergut nur in der Menge zurückgenommen wird, wie es bestellt wurde.
7. Haftung
7.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet REWE für alle darauf zurückzuführenden und vorhersehbaren Schäden unbeschränkt.
7.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet REWE für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
Im Falle von einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen haftet REWE für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese von REWE, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden.
Soweit die Haftung von REWE nach dieser Ziffer 8.2 ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
8.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts
Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Verkäufer entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Gerichtsstandsvereinbarung
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Der Verkäufer ist aber auch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.